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VG Bayreuth, 15.06.2015 - B 3 E 15.50108 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Bestandskräftiger Dublin-Bescheid; Reisefähigkeit (amtsärztlich bejaht);Kein Recht auf freiwillige Ausreise, wenn der Ablauf der 6-Monats-Frist nach Art. 29 Dublin-III-VO droht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung der Reisefähigkeit eines Asylbewerbers im Rahmen seiner Abschiebung
- rewis.io
Albanien, Abschiebung, Vollstreckungshindernis, Behördenwillkür, Ausländerbehörde, Ausreisefrist, Dänemark
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 12.03.2014 - 10 CE 14.427
Im Rahmen einer Abschiebungsanordnung nach § 34a AsylVfG hat das Bundesamt sowohl …
Auszug aus VG Bayreuth, 15.06.2015 - B 3 E 15.50108
Soweit er für den Antragsteller zu 5. gestellt wurde, ist er im Hinblick auf die Möglichkeit der Antragstellung nach § 80 Abs. 7 VwGO unzulässig bzw. nicht statthaft (so BayVGH B. v. 12.03.2014 Az. 10 CE 14.427 juris Rdnr. 5 unter Hinweis auf § 123 Abs. 5 VwGO). - VGH Bayern, 21.04.2015 - 10 CE 15.810
Abschiebung, Abschiebungsandrohung, Abschiebungsverbot, Asylantrag, …
Auszug aus VG Bayreuth, 15.06.2015 - B 3 E 15.50108
Es handelt sich systematisch um den Antrag auf einstweilige Anordnung nach § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO zur Sicherung des geltend gemachten Anspruchs auf Wiederaufgreifen des Verfahrens wegen eines inländischen Abschiebungsverbots, mit dem eine vorläufige Verhinderung der angeordneten Abschiebung erreicht werden soll, indem der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsträgerin des Bundesamtes aufgegeben wird, der für die Abschiebung zuständigen Ausländerbehörde mitzuteilen, dass vorläufig nicht aufgrund der früheren Mitteilung und der bestandskräftigen Abschiebungsanordnung abgeschoben werden darf (so BayVGH B. v. 21.04.2015, Az. 10 CE 15.810 und 10 C 15.813 juris Rdnr. 5). - VGH Bayern, 29.07.2014 - 10 CE 14.1523
Untertauchen des Ausländers; Rechtsschutzbedürfnis; Anordnungsgrund; …
Auszug aus VG Bayreuth, 15.06.2015 - B 3 E 15.50108
Abgesehen davon sah das Gericht auch schon in der Prozesskostenhilfe-Entscheidung vom 23.02.2015 betreffend die Asyl-Klage des Antragstellers zu 5. (B 3 K 15.50017) ausweislich des bisherigen tatsächlichen Reiseverhaltens der Antragsteller zu 1. und zu 2. und auch aufgrund der Atteste vom ...2014 und vom ...2015 keine Anhaltspunkte für eine rechtlich relevante Reiseunfähigkeit dieser Antragsteller (zu den Maßstäben siehe BayVGH B. v. 29.07.2014 Az. 10 CE 14.1523 juris Rdnr. 21). - VG Bayreuth, 15.06.2015 - B 3 E 15.313
Ausländerbehörde
Auszug aus VG Bayreuth, 15.06.2015 - B 3 E 15.50108
Ergänzend wird auf die vorgelegten Behördenakten und die Gerichtsakte in diesem Verfahren verwiesen, sowie die Akten der beigezogenen Verfahren B 3 K 15.50017, B 3 S 15.50016 und B 3 E 15.313.